Bundesdatenschutznovelle II
Am 1. September tritt das „Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften“, die so genannte Datenschutznovelle II, in Kraft. Das novellierte BDSG enthält nun einen neuen Paragraphen 30a, der erstmals in einer Generalklausel das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Daten für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung grundsätzlich gestattet.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des BVM.